1. ALLGEMEINES
Für den Vertrieb von Photovoltaikprodukten gelten diese Zusätzlichen Geschäftsbedingungen zusätzlich zu unseren Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Als Photovoltaikprodukte gelten folgende Produkte/Produktgruppen:
- Photovoltaikmodule inkl. Solardachziegel und Solardachbahnen
- Wechselrichter
- Gestelle zur Montage von Photovoltaikanlagen
- Zubehör für Photovoltaikanlagen
2. ANGEBOTE
Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Insbesondere bleiben Zwischenverkauf sowie richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung immer vorbehalten.
3. BESCHAFFENHEIT DER WARE
3.1 Im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung der Ware gelten ausschließlich Eigenschaften als vereinbart, die aus der einschlägigen technischen Produktbeschreibung hervorgehen.
3.2 Leistungsdaten, insbesondere Abbildungen, Maße, Gewichte und Zeichnungen, sind nur verbindlich, wenn sie in der technischen Produktbeschreibung enthalten sind.
3.3 Verfärbungen an Modulen, die deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
3.4 Werbematerial, Anpreisungen oder Ähnliches enthalten keine verbindliche Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit.
4. WIRTSCHAFTLICHKEITSBERECHNUNGEN UND ERTRAGSPROGNOSEN/URHEBERRECHTE
4.1 Wirtschaftlichkeitsberechnungen und darin enthaltene Ertragsprognosen stellen lediglich Berechnungsbeispiele dar und sind unverbindlich.
4.2 Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen von uns überlassenen Zeichnungen, Kalkulationen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen – auch Unterlagen in elektronischer Form – vor. Eine Weitergabe derartiger Unterlagen an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung.
5. BESONDERE BESTIMMUNGEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG
5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Gefahrübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere gemäß § 438 BGB, § 479 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a BGB, zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.
5.2 Der Kunde hat auf eigene Kosten und Gefahr dafür zu sorgen, dass sein Bauvorhaben die erforderlichen bautechnischen und statischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Montage unserer Photovoltaikprodukte im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften aufweist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, übernehmen wir dafür weder Gewähr noch Haftung.
5.3 Im Falle der Lieferung einer mangelhaften Montageanleitung sind wir lediglich zur Nachlieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet. Eine solche Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn der Mangel der Montageanleitung einer ordnungsgemäßen Montage nicht entgegensteht.
6. KONSTRUKTIONSÄNDERUNGEN
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Zu der Vornahme derartiger Konstruktionsänderungen an bereits ausgelieferten Produkten sind wir jedoch nicht verpflichtet.
7. SOFTWAREÜBERLASSUNG
Wenn und soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, räumen wir dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Dieses Recht wird ausschließlich zur Verwendung des dafür bestimmten Gegenstandes überlassen. Die Nutzung, Überarbeitung, Übersetzung oder Vervielfältigung der Software sowie die Umwandlung des Objektcodes in den Quellcode zu anderen Zwecken ist unzulässig.
Stand: 08.2010
Quicklink
Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen.
AGB Marke RK-SGBDD (728,4 KB)Allgemeine Einkaufsbedingungen.
EKB (69,3 KB)Besondere Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von Photovoltaikprodukten
AGB Photovoltaikprodukte (1,5 MB)
